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BGE 116 Ia 66: EMRK verlangt kein Öffentlichkeitsprinzip


Der Schweizer Vorbehalt zu Art. 6 Ziff. 1 EMRK hat zur Folge, dass das Öffentlichkeitsprinzip im Ausmass der vorbehaltenen kantonalen Gesetzgebung nicht auf die kantonale Rechtsordnung angewendet werden muss (Kanton Uri).

Das Urteil finden sie hier.

(Stand: 06.06.2022)