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BGE 134 I 286: Einsicht in Strafurteile


In begründeten Fällen kann aus dem Öffentlichkeitsprinzip auch ein Einsichtsrecht von Interessierten in strafprozessuale Entscheide (insbesondere Einstellungsverfügungen) folgen, welche eine nichtgerichtliche Verfahrenserledigung ohne Straffolgen nach sich ziehen. Dies setzt voraus, dass der Gesuchsteller ein schutzwürdiges Informationsinteresse nachweist und der beantragten Einsicht keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

Das Urteil finden sie hier.

(Stand: 05.06.2022)