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BGE 136 II 399: Einsicht in Abgangsvereinbarung

Beitrag von ft

Als einfache Beilagen zum Antrag an den Bundesrat, welche vor Eröffnung des Mitberichtsverfahrens erstellt wurden, unterliegen die Abgangsvereinbarungen nicht der Geheimhaltung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 BGÖ.

Das Urteil finden sie hier.

(Stand: 05.06.2022)