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Muster Checkliste Gesuchseingang (für öffentliche Organe)


Hier finden Sie eine Checkliste zur ersten Prüfung eines Gesuches um Einsicht in amtliche Akten. Die Checkliste können Sie in Ihr Schreibprogramm kopieren und dort weiter bearbeiten.




Checkliste für die Beurteilung von Gesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz (ÖffG)

1. Persönlicher Geltungsbereich


1.1 Richtet sich das Gesuch an ein öffentliches Organ? (Behörden, Kommissionen, Ämter, Betriebe oder Dienststellen)

Ja / Nein

1.2 Das öffentliche Organ handelt dabei nicht privatwirtschaftlich und nimmt nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb teil?

Ja / Nein

1.3 Richtet sich das Gesuch an eine Organisation oder Person des privaten oder öffentlichen Rechts im Rahmen einer staatlichen Aufgabe? (z.B. privat organisierte Spitexorganisation oder externe Beratungsstelle)

Ja / Nein

2. Sachlicher Geltungsbereich


2.1 Handelt es sich um amtliche Akten? (Davon ausgenommen sind z.B. Entwürfe, Varianten, rein persönliche Notizen ohne Bezug zum amtlichen Dokument)

Ja / Nein

2.2 Handelt es sich um nicht publizierte Akten?

Ja / Nein

2.3 Handelt es sich nicht um Akten in einem laufenden Verfahren?

Ja / Nein

2.4 Es bestehen keine weiteren gesetzlichen Regelungen die eine Geheimhaltung der Akten verlangen?

Ja / Nein

3. Zeitlicher Geltungsbereich


1.3 Handelt es sich um amtliche Akten, die nach dem 20. Mai 2019 erstellt und jünger als 20 Jahre sind?

Ja / Nein

3. Verfahren zur Geltendmachung des Einsichtsrechts


3.1 Wurde das Gesuch schriftlich oder elektronisch eingereicht?

Ja / Nein

3.2 Enthält das Gesuch den folgenden Inhalt?

Name, Vorname

Zustelladresse (Sitz der juristischen Person)

genaue Bezeichnung der verlangten Akten

Ja / Nein

(3.3 Wurde das Gesuch innert 20 Tagen präzisiert?)


Hinweis:

Wenn das Gesuch unvollständig ist, muss die gesuchstellende Person innert 20 Tagen zur Präzisierung ihres Gesuchs innerhalb von 20 Tagen aufgefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Präzisierung durch die gesuchstellende Person, gilt das Gesuch als zurückgezogen.

Ja / Nein

3.4 Ist das Gesuch weder querulatorisch noch missbräuchlich?

Ja / Nein


Zwischenergebnis

Wenn die Fragen 1.1 bis 3.4 (bei notwendiger Präzisierung auch die Frage 3.3) alle mit Ja beantwortet wurden, ist dem Gesuch grundsätzlich statt zu geben → Prüfen ob eine Interessenabwägung gemäss den Fragen 4.1 und 4.2 erforderlich ist, im Falle von 4.2 unter Anhörung betroffener Dritter.
Falls mindestens eine der Fragen mit nein beantwortet wurde → Ablehnung des Gesuchs.



4. Interessenabwägung


4.1 Bestehen überwiegende öffentliche Interessen, die der Einsicht entgegenstehen? (öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gesundheit, Ruhe, Sittlichkeit sowie Treu und Glauben im Geschäftsverkehr)

Ja / Nein

4.2 Bestehen überwiegende private Unteressen, die der Einsicht entgegenstehen? (Schutz der Privatsphäre Dritter)

Ja / Nein

4.3 Bestehen erhebliche persönliche Interessen natürlicher oder juristischer Personen? (Personendaten, Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis)

Ja / Nein

Ergebnis

Wenn die Fragen 4.1 bis 4.3 beide mit Nein beantwortet wurden → Gesuch ist gutzuheissen und Einsicht zu gewähren.


Falls die Frage 4.1 und 4.3 mit Ja beantwortet wurde → Vornahme einer Einzelfallabwägung in Absprache mit dem Vorgesetzten. Die Einsicht kann je nach Abwägung aufgeschoben, eingeschränkt (schwärzen/anonymisieren) oder verweigert werden.


Falls die Frage 4.2 mit Ja beantwortet wurde → Vornahme einer Einzelfallabwägung in Absprache mit dem Vorgesetzten. Die betroffene Person muss vorgängig angehört werden, wenn ein überwiegendes Interesse bejaht wird oder die Personendaten nicht anonymisiert werden können.

Hinweise

- Gutheissung des Gesuchs: Die Einsicht kann je nach Aktenlage vor Ort, durch schriftliche oder mündliche Auskunft über den Inhalt oder durch die Zustellung der amtlichen Akten in Kopie oder ausnahmsweise im Original zu gewähren.

- Ablehnung des Gesuchs: Der gesuchstellenden und allenfalls angehörten Person ist die Ablehnung schriftlich oder elektronisch mit einer kurzen Begründung mitzuteilen. Als kurze Begründung kann das vorliegende, ausgefüllt Formular dienen.




(Stand: 11.03.2024)