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  1. BGE 144 II 77: Einsicht bei Geheimhaltung


    Damit ein Geheimhaltungstatbestand nach Art. 7 Abs. 1 BGÖ greift, muss die bei einer Zugangsgewährung drohende Verletzung öffentlicher oder privater Interessen ernsthaft sein und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten.

  2. BGE 139 I 114: Gebühren für Medien


    Art. 10 Abs. 4 lit. a BGÖ verpflichtet den Verordnungsgeber, Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Medien zu nehmen. Das öffentliche Interesse am Zugang der Medien zu amtlichen Dokumenten kann zu einem (ganzen oder teilweisen) Verzicht auf die Gebührenerhebung führen.

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