
Die Datenschutzbeauftragten unseres nahen Auslandes (EU) generieren für ihre Aufsichtsstellen allmählich Einnahmen.
Die Datenschutzbeauftragten unseres nahen Auslandes (EU) generieren für ihre Aufsichtsstellen allmählich Einnahmen.
Das Handelsgericht des Kantons Zürich verlangte, dass eine Hauptverhandlung über die Videokonferenz-Applikation ZOOM Cloud Meetings durchgeführt werde. Dies erachtete das Bundesgericht nicht als zulässig.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 6. Oktober 2015 festgestellt, dass eine Entscheidung, welche sich auf das "Safe-Harbor-Abkommen" stützt, ungültig ist. Heute hat nun der EuGH den Nachfolgepakt "Privacy-Shield" aufgehoben: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäss der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes ist ungültig.
Bei der Entwicklung der Schweizer Contact-Tracing-Applikation DP-3T wurde Wert auf einen guten Datenschutz gelegt. Die Testversion verwendet für die Gesundheitsdaten der Tester leider externe Server von Amazon.
Sobald in einem US-Strafverfahren unsere Daten bei unseren "Cloud-Anbieter mit US-Bezug" herausverlangt werden, sind unsere rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten vor Gericht sehr gering.