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  1. Busse nach Meldung eines Hackerangriffs


    Busse

    Gemäss der neuen EU-DSGVO müssen Datenpannen an die Datenschutzaufsichtsbehörden gemeldet werden. Ein gehacktes Unternehmen hat die Meldung ordnungsgemäss gemacht und ist für den ungenügenden Schutz von Personendaten zu einer Busse von 20'000 Euro verurteilt worden.

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