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Für den schnellen Leser: Erste Erfahrungen mit der EU-DSGVO

Beitrag von ft

Datenschutz-Grundverordnung

Unter der Rubrik EU-DSGVO werden die ersten Erfahrungen mit der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung aufgeführt. Zum besseren Verständnis werden für die Behörden im Kanton Thurgau die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Für die Behörden im Kanton Thurgau könnten sich die folgenden Änderungen ergeben:

  • Anwendbar: Die EU-DSGVO ist für uns anwendbar,
    1. wenn wir in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten (beispielsweise Newsletter),
    2. wenn das Verhalten betroffener Personen beobachtet wird, soweit dieses in der Union erfolgt (beispielsweise Google Analytics auf Webseite) oder
    3. wenn wir Personendaten durch einen in der EU domizilierten Auftragsverarbeiter bearbeiten lassen (beispielsweise Cloud). Anwendbarkeit
  • WhatsApp: Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp wollen oft eine Berechtigung für unsere Kontaktdaten. Wir haben aber kaum eine genügende Ermächtigung von all unseren Kontakten, deren Personendaten weitergeben zu dürfen. WhatsApp

  • Webseite: Sobald durch unsere Webseite Personendaten von Seitenbesuchern bearbeitet werden, haben wir darauf hinzuweisen. Die erforderlichen Hinweise sind sehr weitgehend. Webseite

  • Newsletter: Der Versand eines Newsletters verlangt nach einem klaren Einverständnis der jeweiligen Empfänger. Newsletter

  • OK-Anklicken: Ein vorschnelles Anklicken einer Einverständniserklärung kann Ihr System gefährden. Anklicken

  • Der Link, der lügt: Im Internet "Datenschutz zulassen" und Ihre Mails gehören uns! Mail

  • Facebook: Urteil EuGH zur Verantwortlichkeit eines Facebook-Fanpage-Betreibers (Fehlende Cookie-Warnung). Cookies

  • Schulen: Ein Überblick zu den Auswirkungen der EU-DSGVO auf die Schulen im Kanton Thurgau. Schulen

(Stand: 25.07.2018)