![AFV](https://www.datenschutz-tg.ch/ds/Bilder/191023_TB2012.jpg)
Das Bundesgericht kommt in einem heute veröffentlichten Urteil zum Ergebnis, dass die im Kanton Thurgau eingesetzte automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV; d.h. die Nummernschilderkennung) über keine genügende gesetzliche Grundlage verfüge und deshalb die damit erfassten Beweise "tendenziell nicht verwertet werden dürfen". Das Obergericht muss nun den alten Fall neu beurteilen.