
In Berlin wurde die Herausgabe von Videoaufzeichnungen verweigert (OVG 12 B 14/23)
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
In Berlin wurde die Herausgabe von Videoaufzeichnungen verweigert (OVG 12 B 14/23)
Im Sommer 1987 wurde das neue Natel-C-System in Betrieb genommen. Der Wunsch nach jederzeitiger Erreichbarkeit ging in Erfüllung.
Das Bundesgericht kommt in einem heute veröffentlichten Urteil zum Ergebnis, dass die im Kanton Thurgau eingesetzte automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV; d.h. die Nummernschilderkennung) über keine genügende gesetzliche Grundlage verfüge und deshalb die damit erfassten Beweise "tendenziell nicht verwertet werden dürfen". Das Obergericht muss nun den alten Fall neu beurteilen.
Gemäss einem Bericht von Reuters habe der Direktor der US-Spionageabwehr, William R. Evanina, den zur Fussball-WM nach Russland reisenden Amerikaner empfohlen, deren Handys, Laptops und weitere digitale Geräte (PDAs) nicht nach Russland mit zu nehmen. Alle unsere Daten würden dort von der Regierung und von Kriminellen gehackt! - Durch diese klare Äusserung haben wir nun ein erstes, offizielles Zugeständnis, was mit unsere Daten gemacht werden kann und gemacht wird.
In Deutschland hat die Betreiberin eines Internet-Knotenpunktes (DE-CIX) beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst (bzw. BMI) geklagt, damit die dort durchlaufenden Daten nicht abgegriffen werden. Das Urteil ist zugunsten des Bundesnachrichtendienstes ausgefallen.