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Urteil betr. Herausgabe Videodaten der Bahn

Beitrag von ft

Behn

In Berlin wurde die Herausgabe von Videoaufzeichnungen verweigert (OVG 12 B 14/23)

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Fall zu beurteilen, wonach ein Bahnbenutzer die über ihn erstellen Überwachungsvideos herausverlangt hatte. Die Herausgabe wurde verweigert, da die Bahn den Benutzer auf den Videos nur mit einem unzumutbaren Aufwand hätte identifizieren können. Zudem seien auf den Videos auch die Daten von anderen Bahnbenutzern gewesen und deren Datenschutz müsse auch beachtet werden.

(Stand: 14.07.2025)