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Wer eine Facebook-Fanpage betreibt, haftet für den Datenschutz (Cookie-Hinweis)

Beitrag von ft

EUGH_Facebook_Fanpage

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes Gericht der Europäischen Union bestimmt, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist (Urteil Nr. C-210/16). Es ging um die Verwendung von Cookies ohne entsprechenden Warnhinweis.

Der Betreiber einer Fanpage hat auf der Webseite von Facebook diverse Informationen angeboten. Auf solchen Seiten werden von Facebook automatisch Cookies erhoben. Dies geschieht dadurch, dass ein eindeutiger Code wie beispielsweise der Text "KWkdeidKo_kdinehsiiidlmA" auf den Speicher eines Webseitenbenutzers geladen wird, wodurch dessen Surf-Verhalten durch Facebook bestimmbar wird.

Der EuGH stellt nun fest, dass nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber einer Fanpage für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich sei. Dieser könne direkt im eigenen (EU-)Land belangt werden. Die Verantwortlichkeit ergebe sich daraus, weil der Betreiber an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage beteiligt sei, indem er helfe, Personendaten wie

  • das Alter,
  • das Geschlecht,
  • den Beziehungsstatus und
  • die berufliche Situation,
  • Informationen über den Lebensstil und die Interessen einschliesslich
  • Informationen über die Käufe und das Online-Kaufverhalten der Besucher sowie
  • über die Kategorien von Waren oder Dienstleistungen, welche die Besucher am meisten interessieren und
  • geografische Daten der Besucher

zu erfassen.

Für eine derartige Bearbeitung von Personendaten wird das Einverständnis der Besucher verlangt. Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt explizit, dass die Nutzer informiert werden müssen, zu welchem Zweck deren Daten erhoben werden. Dies hatte der Betreiber der Fanpage (und Facebook) bisher im konkreten Fall unterlassen.

Mittlerweile wird aber von Facebook beim ersten Aufruf der Seite automatisch ein Hinweis auf die Verwendung von Cookies angebracht. Zudem wird in einer Erläuterung näher auf die Gefahren bei der Verwendung von Cookies eingegangen. Es kommt diese Meldung:

Cookie-Hinweis

Aufgrund des von Facebook nun neu angebrachten Cookie-Hinweises und der entsprechenden Erläuterung ist davon auszugehen, dass Fanpages weiterhin datenschutzkonform betrieben werden dürfen.

Das Urteil liegt mittlerweile im Volltext vor. Die entsprechende Pressemitteilung ist herunterladbar.

(Stand: 13.06.2018)