
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt Einverständniserklärungen. Nun müssen wir vermehrt aufpassen, was wir beim Surfen und im Mail anklicken.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verlangt Einverständniserklärungen. Nun müssen wir vermehrt aufpassen, was wir beim Surfen und im Mail anklicken.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es wird sich sicherlich schon bald ergeben, wie die einzelnen Regelungen anzuwenden sind. Derzeit ist aber noch vieles unklar.
Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess geäussert. Dabei wurde nebenbei auf die Zulässigkeit von Dascams eingegangen (Urteil Nr. 88/2018).
Die Bundesverwaltung in Deutschland hat erkannt, dass die eigenen Daten nicht auf einer fremden, sondern auf einer eigenen Cloud gespeichert werden sollen. Dazu soll eine Open-Source-Software verwendet werden.
Seit Jahren wehrt sich der Konzern Microsoft dagegen, dass die in Irland gespeicherten Cloud-Daten an die amerikanische Regierung abgeliefert werden müssen. Der Supreme Court hat nun das Verfahren abgeschrieben. Verloren hat Microsoft inhaltlich aber dennoch.