
Seit die EU Datenschutz-Grundverordnung anwendbar ist, müssen wir im Internet sehr oft die Bearbeitung unserer Personendaten zulassen. Sofern Sie nicht aufpassen, haben wir Zugang zu Ihren Mails!
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Derzeit wird in den Medien der Einsatz von WhatsApp an Schulen thematisiert. Dabei geht es vor allem um die Alterslimite. Diese ist aber nicht das Hauptübel. Hier ein kleiner Vergleich von wenigen Chat-Programmen. Eine absolute Empfehlung gibt es aber bisher nicht.
Das Amtsgericht Bad Hersfeld geht in einem Sorgerechtsfall auf die Problematik bei Kontakten von Jugendlichen ein (Az.: F 361/16).
Die EU-DSGVO gibt den Nutzern das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten. Was bedeutet das derzeit für die Behörden des Kantons Thurgau als Webseiten-Anbieter (Art. 13 EU-DSGVO)? Solange wir auf unserer Webseite keine Personendaten bearbeiten, besteht kein Handlungsbedarf. Andernfalls wird es nun aber kompliziert!
Der Versand eines Newsletters kann problematisch werden, weil die EU-DSGVO zur Bearbeitung von Personendaten ein Einverständnis verlangt.