Im Kanton Thurgau können sich natürliche und juristische Personen auf deren Datenschutzrecht berufen, sobald sie durch die Daten bestimmt oder bestimmbar sind.
Im Kanton Thurgau können sich natürliche und juristische Personen auf deren Datenschutzrecht berufen, sobald sie durch die Daten bestimmt oder bestimmbar sind.
Es gibt im Datenschutzgesetz des Kantons Thurgau eine Liste der besonders schützenswerten Personendaten; diese ist aber nicht abschliessend.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt in der Verwaltung für die Achtung der Persönlichkeit der Einwohner.
Grundsätzlich darf ein Privater vom verantwortlichen Organ Einsicht in die eigenen Daten verlagen.
Grundsätzlich darf er das, sofern er ein schutzwürdiges Interesse geltend macht.