
Einem Nutzer von Facebook wurde vom Landgericht Leipzig eine Entschädigung wegen Datenschutzverstössen zugesprochen.
Der Konzern Meta verstosse mit seinen Business Tolls massiv gegen den europarechtlichen Datenschutz indem dieser personenbezogene Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und mit personalisierter Werbung Milliardengewinne erziele.
So sei jeder Nutzer für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat. Die Daten sendet dann Meta Ireland ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Mass aus.
Das Landgericht Leipzig sieht darin einen Anwendungsfall von Art. 82 der EU-Datenschutzgrundverordnung und spricht dem klagenden Nutzer eine Entschädigung von 5'000.- Euro zu.
Damit erkennt das Gericht, dass der Meta Konzern nahezu die vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers vornehme, was bei diesem zu einem Gefühl führe, dass dessen gesamtes Privatleben kontinuierlich überwacht werde.
Das Geschäftsmodell von Meta wird damit als unrechtmässig bezeichnet.
(Stand: 18.07.2025)