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Dürfen Behörden im Kanton Thurgau Kameras aufstellen?

Beitrag von ft

Webcam

Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen Behörden im Kanton Thurgau öffentlich zugängliche Orte grundsätzlich mit technischen Geräten überwachen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen besteht im Kanton Thurgau eine klare gesetzliche Regelung. So dürfen Kameras gemäss § 13a des Datenschutzgesetzes wie folgt eingesetzt werden:


Öffentlich zugängliche Orte dürfen zum Schutz von Personen und Sachen mit technischen Geräten überwacht werden, wenn

1. die Überwachung in geeigneter Weise erkennbar gemacht wird,
2. die gespeicherten Personendaten nach 100 Tagen gelöscht oder innerhalb dieser Frist mit einer Strafanzeige der Polizei übergeben werden und
3. die Aufsichtsstellen gemäss § 17 vorgängig über die Einführung einer Überwachung informiert wurden.

Das Anbringen von Überwachungsgeräten wird von jenem öffentlichen Organ angeordnet, dem das Benützungsrecht oder die Hoheit über den zu überwachenden Ort zusteht.

Das verantwortliche öffentliche Organ sorgt dafür, dass die Personendaten vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind. Es regelt die Zugangsberechtigung.

Somit muss vor der Installation einer Kamera schriftlich festgelegt werden, wer für den Einsatz der Kamera konkret verantwortlich ist. Diese Person hat dann zu garantieren, dass die Aufnahmen nicht länger als erlaubt gespeichert werden und dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf die Daten erhalten.

Ebenso ist mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass der betreffende Ort überwacht wird. Damit auch Kinder und Fremdsprachige den Hinweis verstehen, darf dieses nicht nur aus Text bestehen. Es muss zusätzlich mit einem Symbolbild auf die Überwachung hinweisen werden. Damit der Schutz von Personen und Sachen erreicht wird, muss das entsprechende Hinweisschild nicht direkt neben jeder einzelnen Kamera stehen. Es muss aber im Voraus erkennbar sein, in welchem Bereich Aufnahmen gemacht werden. Die betroffenen Personen müssen also nicht wissen, wo genau die Kamera ist, jedoch Kenntnis haben, welcher Bereich aufgenommen wird, damit sie sich frei entscheiden können, ob sie von Kameras erfasst werden wollen oder nicht.

(Stand: 01.12.2015)