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Welche Rechte stehen uns gegen den US-CLOUD-Act zur Verfügung?

Beitrag von ft

CLOUD-Act

Sobald in einem US-Strafverfahren unsere Daten bei unseren "Cloud-Anbieter mit US-Bezug" herausverlangt werden, sind unsere rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten vor Gericht sehr gering.

Zuerst ist darauf hinzuweisen, dass wir uns vor dem US-Gericht gar nicht selbst zur Wehr setzen können. Dieses Recht hat einzig unser Anbieter eines elektronischen Kommunikationsdienstes, d.h. unser Cloud-Anbieter. Dabei ist es nicht einmal sichergestellt, dass wir von unserem Anbieter über ein gegen uns laufendes Herausgabegesuch informiert werden dürfen.

Falls dann unser Anbieter dem Herausgabegesuch widersprechen würde, ergäben sich die folgenden Probleme:

  1. Zuerst wird die Frage gestellt, ob wir eine US-Person sind. Falls ja: Die Daten würden gestützt auf den CLOUD-Act herausgegeben.
  2. Falls wir keine US-Person sind: Es würde geprüft, ob unser Gesetz, d.h. das Gesetz der Schweiz, der EU etc., durch die Herausgebe verletzt würde. Falls dann nein: Die Daten würden gestützt auf den CLOUD-Act herausgegeben.
  3. Falls unser Gesetz verletzt würde: Es würde geprüft, ob die Schweiz mit der USA ein Abkommen zum CLOUD-Act geschlossen hat. Falls dann nein: Die Daten würden gestützt auf den CLOUD-Act herausgegeben.
  4. Falls die Schweiz ein Abkommen zum CLOUD-Act geschlossen hätte: Es würde trotz dem Abkommen geprüft, ob unser Gesetz die Herausgabe gemäss CLOUD-Act erlaube. Falls nein: Die Daten würden gestützt auf den CLOUD-Act herausgegeben.
  5. Und schlussendlich, falls unser Gesetz als Staat mit einem US-Abkommen die Herausgabe erlauben würde: Das US-Gericht würde den Einwand unseres Anbieters nun wenigstens behandeln und darin überprüfen müssen, ob die Datenherausgabe allenfalls verboten werden müsste, weil das Ermittlungsinteresse der USA gering ist oder weil die Bedeutung der Daten für die Untersuchung gering ist (etc.).

Der Einwand unseres Anbieters gegen die Herausgabe von unseren Daten kann somit nur in den wenigsten Fällen verweigert werden. Gegen die Herausgebe hilft uns nicht einmal ein entsprechendes Abkommen. Ein solches müsste ja beinhalten, dass unsere Daten herausgegeben werden. Unsere Daten gelangen somit ohne Durchführung eines Schweizer Rechtshilfeverfahrens direkt nach Übersee...

Eine unverbindliche Übersetzung zu unseren Möglichkeiten gegen den CLOUD-Act finden Sie hier (als PDF-Datei herunterladbar).

(Stand: 08.06.2020)