
Das Handelsgericht des Kantons Zürich verlangte, dass eine Hauptverhandlung über die Videokonferenz-Applikation ZOOM Cloud Meetings durchgeführt werde. Dies erachtete das Bundesgericht nicht als zulässig.
Das Handelsgericht des Kantons Zürich verlangte, dass eine Hauptverhandlung über die Videokonferenz-Applikation ZOOM Cloud Meetings durchgeführt werde. Dies erachtete das Bundesgericht nicht als zulässig.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 6. Oktober 2015 festgestellt, dass eine Entscheidung, welche sich auf das "Safe-Harbor-Abkommen" stützt, ungültig ist. Heute hat nun der EuGH den Nachfolgepakt "Privacy-Shield" aufgehoben: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäss der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes ist ungültig.
Derzeit ist die Tendenz erkennbar, dass sich Unternehmen mit einem US-Bezug gegen die Veröffentlichungen von Datenschutzbeauftragten zur Wehr setzen. Der "Job" des Datenschutzbeauftragten wird allmählich gefährlicher.
Libra ist weiterhin aktiv. Als Weltwährung wird diese kaum kommen. Als Libra-US$, Libra-€ etc. könnte das Projekt aber weiterhin Chancen haben und somit den Datenschutz doch noch gefährden.
Facebook stellt heute eine neue Währung vor. Die ersten Eindrücke erscheinen äusserst erfolgversprechend: Die Währung soll als Stablecoin ausgestaltet sein. Die Organisation soll auf mindestens 100 verschiedene Player verteilt werden. Sogar der Programmcode soll als Open Source offengelegt werden. Ergeben sich da datenschutzrechtliche Bedenken?