
Das Bundesgericht hat heute ein Urteil zur Videoüberwachung eines Mehrfamilienhauses veröffentlicht. Dieses gilt für die Überwachung durch Private (Urteil 4A_276/2015).
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Das Bundesgericht hat heute ein Urteil zur Videoüberwachung eines Mehrfamilienhauses veröffentlicht. Dieses gilt für die Überwachung durch Private (Urteil 4A_276/2015).
Bestimmte Gruppierungen wollen das Bargeld abschaffen. Als Argument wird derzeit der Kampf gegen Drogenhandel und Geldwäsche genannt.
Öffentlich zugängliche Orte dürfen im Kanton Thurgau von Behörden überwacht werden. Dabei sind diverse Vorgaben zu beachten.
Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen Behörden im Kanton Thurgau öffentlich zugängliche Orte grundsätzlich mit technischen Geräten überwachen.