Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen Behörden im Kanton Thurgau öffentlich zugängliche Orte grundsätzlich mit technischen Geräten überwachen.
Beim kantonalen Datenschutz geht es nicht um die Transparenz der öffentlichen Organe, sondern um den Schutz der Personendaten, welche von den Behörden bearbeitet werden.
Zum Schutz von Personen und Sachen dürfen Behörden im Kanton Thurgau öffentlich zugängliche Orte grundsätzlich mit technischen Geräten überwachen.