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Werden uns WhatsApp und Facebook bald besser kennen?

Beitrag von ft

Whatsabook

WhatsApp gehört zu Facebook. Beim Kauf von WhatApp hatte Facebook versprochen, die neu gewonnenen WhatApp-Daten nicht mit Facebook zu verknüpfen. Das könnte bald ein leeres Versprechen sein.

Bereits im November 2015 haben wir im Trinationalen Leitfaden Datensicherheit für Lehrpersonen und Schulleitungen den Schulen von einer Kommunikation via Facebook oder WhatsApp dringend abgeraten. Nach dem Kauf des Instant-Messaging-Dienstes WhatsApp durch das soziale Netzwerk Facebook wurde dann allen Gemeimnisträgern empfohlen, diese Dienste nicht mehr zu benutzen. Im Juni 2018 wurde auf einen neuen Gerichtsentscheid hingewiesen, gemäss welchem WhatsApp die Kontaktdaten verwendet. Daraufhin haben wir einen Messengervergleich erstellt. Nun mehren sich Anzeichen, dass sich die Situation verschlimmert: Facebook hat bekannt gegeben, dass es beabsichtige, die Daten der verschiedenen Dienste zu verknüpfen.

Facebook wird durch diese Verknüpfung - sofern diese wirklich kommt - sehr genaue Persönlichkeitsprofile der einzelnen Benutzer erstellen können. Die von den Benutzern angeklickten Likes bzw. die gelesenen Meldungen, und somit deren persönliche Vorlieben, könnten dann neu mit den klaren Adressdaten von WhatsApp verknüpft werden. Auch wenn wir bisher in Facebook noch anonym unterwegs waren, ist es damit bald vorbei: Sobald Facebook die Telefonkontakte der vielen WhatsApp Benutzer vergleicht und diese Daten mit den Likes-Vorlieben der Facebook-Benutzer verknüpft, weiss diese Unternehmung genau, welche konkreten Personen zu welcher Zeit welche Vorlieben hatten.

Werden also die Likes von Facebook mit den Telefonbuchdaten von WhatsApp verknüpft, können die Vorlieben der User neu einer konkreten Personen zugeordnet werden. Wir wären dann kategorisiert und identifiziert! WhatsApp sollte deshalb weiterhin nicht an Schulen verwendet werden!

Übrigens: Der Fotodienst Instagram gehört auch zu Facebook. Dieser Dienst greift auf unseren Standort zu. Diese Daten stellen eine weitere Gefahr für die Benutzer dar: Facebook kennt dann nicht nur unsere Vorlieben, sondern auch unseren Aufenthaltsort...


Nachtrag 1 vom 03.02.2019:

Ein Verbot von WhatsApp an den Schulen im Kanton Thurgau wäre gestützt auf § 18a Abs. 1 Ziff. 2 TG DSG (Rechtsbuch 170.7) rechtlich möglich: Dort wird bestimmt, dass der Beauftragte für den Datenschutz "Daten sperren, löschen oder vernichten lassen kann, eine Datenbearbeitung verbieten darf oder dem verantwortlichen Organ Anweisungen zur Datenbearbeitung erteilen darf". Zudem "beaufsichtigt der Kanton" gemäss § 70 der Kantonsverfassung "das gesamte Schulwesen". Die Autonomie der Schulgemeinden ist somit im Bereich der Sicherheit etwas gelockert.

(Stand: 02.02.2019, Nachtrag 1: 03.02.2019)