Auf dieser Seite finden Sie den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau des Jahres 2017.
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Einem Team der Universität Melbourne ist es gelungen, anonymisierte Patientendaten zurück zu identifizieren.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass einer Kindesmutter in KESB-Verfahren keine Einsicht in die Akten ihren erwachsenen Sohn gewährt werden darf (Urteil PQ170040 vom 29.09.2017).
An der Universität Wien wurde ein Mail an die Mitglieder einer Mailingliste versandt. Wer darauf anwortete, hat sein Mail an alle Mitglieder weiter versandt. Da es um die Einreichung der Zulassungsunterlagen zum Studium ging, war der Versand an alle "etwas peinlich".
Das Bundesgericht hat sich in einem Urteil ganz nebenbei zum Einsatz von Dashcams geäussert. Es ging konkret darum, ob die Aufnahmen der Kamera in einem Strafverfahren verwertet werden dürfen (Urteil 6B_758/2017).