Das Amtsgericht München hat eine Fahrzeughalterin verurteilt, weil sie dauerhaft Videoaufnahmen der vor und hinter ihr befindlichen Fahrzeuge anfertigte (Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17).
Das Amtsgericht München hat eine Fahrzeughalterin verurteilt, weil sie dauerhaft Videoaufnahmen der vor und hinter ihr befindlichen Fahrzeuge anfertigte (Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17).
In Deutschland existiert ein Internetportal, in welchem das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern mit einem Ampelschema bewertet werden kann. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass dies datenschutzrechtlich nicht zulässig ist (Aktenzeichen: 16 A 770/17).
Das Bundesgericht hat in einem neuen Fall entschieden, dass die Überwachung von IV-Rentnern, solange dies im öffentlichen Raum gemacht werde, zulässig sei (8C_304/2016).
Microsoft hatte sich im Juli 2016 erfolgreich gegen die Herausgabe der in Irland gespeicherten E-Mail an die US-Regierung gewehrt. Nun geht das Verfahren vor die nächste Instanz.
Gemäss einem Bericht von www.theguardian.com plane die EU, auf die in fremden Mitgliedsländern gespeicherten Cloud-Daten zugreifen zu können.